FFP3-Masken schützen vor giftigen und gesundheitsschädlichen Stäuben, Rauch und Aerosolen. Die Gesamtleckage darf maximal 5 % betragen. Die Masken müssen mindestens 99 % der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 30-fache Konzentration erreicht.