FFP 1-Masken schützen vor ungiftigen und nicht-fibrogenen Stäuben. Die Gesamtleckage darf maximal 25 % betragen. Die Masken müssen mindestens 80 % der in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 μm auffangen und dürfen eingesetzt werden, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert höchstens die 4-fache Konzentration erreicht.