Hygiene in Zeiten von Corona

Das Onlineportal von Dr. Schumacher richtet sich an Hygieneverantwortliche und Fachpersonal in Gesundheitseinrichtungen. Die aktuellen Beiträge aus Forschung und Praxis sollen während der COVID-19-Pandemie fachlich fundiert informieren und dabei unterstützen, Maßnahmen zur Hygiene und Infektionsprävention besser umzusetzen.

FAQ

Wie hoch sollte die Corona-Impfrate sein, um einen Gemeinschaftsschutz zu erreichen?

Impfungen schützen nicht nur den Geimpften selbst (Individualschutz), sondern auch die Bevölkerung insgesamt, darunter auch die nicht geimpften Personen (Gemeinschaftsschutz). Ein Gemeinschaftsschutz, auch Herdenimmunität genannt, bedeutet, dass eine Gruppe von Personen durch Impfung oder frühere Erkrankung gegen eine Krankheit immun geworden ist. Die Krankheitserreger können sich nicht weiter ausbreiten und die Pandemie eingedämmt werden.

Ausgehend von mathematischen Modellen galt bei Corona zunächst eine Durchimpfungsrate von 70 % als notwendig, um eine Herdenimmunität zu erreichen. Mit den neu zirkulierenden Corona-Virusvarianten, die nach derzeitigem Kenntnisstand leichter übertragbar sind, erscheint einigen Experten die Rate von 70 % als zu gering. Diese Wissenschaftler gehen davon aus, dass für eine Herdenimmunität eher eine höhere Impfquote von 80 bis 85 % erforderlich ist. Auch die Wirksamkeit der einzelnen Impfstoffe und die Dauer des Impfschutzes beeinflussen die Entwicklung der Herdenimmunität.

In welchem Maß die Übertragung von SARS-CoV-2 durch eine Immunität reduziert werden kann, lässt sich gegenwärtig jedoch nicht vorhersehen. Daher ist laut Robert Koch-Institut der individuelle Impfschutz vor COVID-19 äußerst wichtig.

Was ist der Unterschied zwischen PCR-Test, Antigen- und Antikörpertest?

Zum Nachweis von SARS-CoV-2 wird in Deutschland hauptsächlich der sogenannte PCR-Test angewendet. Inzwischen gibt es aber auch weitere Testverfahren wie Antigen- und Antikörpertests. Die Testverfahren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Durchführung, ihrer Dauer und ihrer Zuverlässigkeit.

PCR-Test

Der Polymerase-Kettenreaktion (engl. polymerase chain reaction = PCR) gilt als Goldstandard unter den Corona-Testverfahren. Der PCR-Labortest ist die sicherste Methode, um eine Infektion mit SARS-CoV-2 zu diagnostizieren. Er hat die höchste Sensitivität und Spezifität zum Nachweis des neuartigen Coronavirus.

Für den PCR-Test wird mit einem Tupfer ein Abstrich aus dem tiefen Mund-, Nasen- oder Rachenraum genommen. Alternativ zum Abstrich kann auch der sogenannte Gurgeltest zum Einsatz kommen. Dazu gurgelt die Testperson ca. 30 Sekunden mit einer speziellen Lösung. Partikel aus dem Rachen bleiben dann in der Lösung hängen. Das aus dem Abstrich oder dem Gurgel-Test gewonnene Probenmaterial wird im Labor vervielfältigt und analysiert. Mithilfe spezieller Anfärbungen kann das Virusmaterial sichtbar gemacht und die Viruskonzentration bestimmt werden. Das Testverfahren selbst dauert ca. vier bis fünf Stunden. Doch aufgrund der Transportzeit zum Labor, der Vorbereitungszeit im Labor und der Wartezeit infolge des hohen Aufkommens an Proben kann es mitunter mehrere Tage dauern, bis das Testergebnis vorliegt.

PCR-Schnelltest

Anstatt im Labor kann die Polymerase-Kettenreaktion auch in einem Schnellverfahren mittels einer Kartusche direkt vor Ort erfolgen. Die Ergebnisse dieses Testverfahrens liegen in ca. zweieinhalb bis drei Stunden vor. Allerdings sind die PCR-Schnelltests erheblich teurer und weniger zuverlässig als die Labortests.

Antigentest

Der Antigentest weist die Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nach und funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip wie ein Schwangerschaftstest. Dazu wird ein Abstrich aus dem tiefen Mund-, Nasen- oder Rachenraum genommen oder alternativ ein Gurgeltest durchgeführt. Das Probenmaterial wird auf einen Teststreifen gegeben. Ist Virusmaterial in der Probe enthalten, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen und eine Verfärbung tritt ein.

Das Testergebnis liegt in weniger als 30 Minuten vor und die Kosten für den Test fallen vergleichsweise gering aus. Außerdem lässt sich das Testverfahren außerhalb von Laboren durchführen und ist einfach in der Handhabung. Allerdings sind Antigen-Tests insgesamt weniger sensitiv als PCR-Tests. Um mit dem Antigen-Test ein positives Ergebnis anzuzeigen, ist also eine größere Virusmenge notwendig.

Darüber hinaus sind Antigen-Schnelltests auch weniger spezifisch als PCR-Tests. Es wird also häufig ein positives Ergebnis angezeigt, auch wenn bei der getesteten Person keine Infektion vorliegt. Daher ist es erforderlich, ein positives Antigen-Test-Ergebnis mit einem zusätzlichen PCR-Test zu bestätigen.

Antikörpertest

Bei dem Antikörpertest wird die Reaktion des Immunsystems auf SARS-CoV-2 erfasst. Dringen Viren in den Körper ein, bildet das Immunsystem nach einigen Tagen Antikörper, die das Virus bekämpfen. Diese Virus-Antikörper sind im Blut nachweisbar. Da das Testverfahren die zeitlich verzögerte Körperreaktion abbildet, eignet sich der Test nicht für den Nachweis einer akuten Infektion. Antikörpertests können als Labor- oder als Schnelltests erfolgen.

Quellen:

Bundesministerium für Gesundheit, Die nationale Teststrategie – Coronatests in Deutschland, 7. Dezember 2020, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronatest.html (Letzter Zugriff am 14.12.2020).

Robert Koch-Institut, Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2, Stand: 30.11.2020, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Vorl_Testung_nCoV.html;jsessionid=3A72B0757FBFD2F5BCCC1240F72C4977.internet101#doc13490982bodyText5 (Letzter Zugriff am 14.12.2020).

Müssen Flächendesinfektionsmittel für den Einsatz bei COVID-19 bestimmte Wirkstoffkonzentrationen enthalten?

Nein. Entscheidend für die sichere Inaktivierung von behüllten Viren wie SARS-CoV-2 ist eine nachgewiesene "begrenzt viruzide" Wirksamkeit. Der Nachweis auf Basis von Prüfmethoden nach der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten (DVV) oder der EN 14476 bzw. der EN 16 777 (bei Produkten ohne Mechanik/Sprühdesinfektion) belegt, dass diese Flächendesinfektionsmittel unter den geprüften Standardbedingungen die Viren um mindestens 4 log-10-Stufen reduzieren. Dabei bleiben von 1 Million Viruspartikeln noch maximal 100 übrig. Auch das Robert Koch-Institut empfiehlt den Einsatz von begrenzt viruziden Produkten bei COVID-19.

Die erforderliche Wirksamkeit erreichen alle entsprechend gekennzeichneten verkehrsfähigen Produkte. Die Rezepturen und Wirkstoffgemische können dabei sehr unterschiedlich sein und auch unterschiedliche Wirkstoffkonzentrationen enthalten.

Wenn statt verkehrsfähiger Produkte reine Wirkstoff-Lösungen in den Einsatz gelangen, wurden bestimmte Konzentrationen als notwendig ermittelt. Das zeigt ein Review, das 22 Studien auswertete. In diesen Studien waren überwiegend reine Wirkstoffe in wässriger Lösung und keine verkehrsfähigen Produkte zum Einsatz gekommen. Bei den in den untersuchten Studien genannten Alkoholen waren keine mit niedrigerem oder mittlerem Wirkstoffgehalt vertreten, sodass über deren Wirksamkeit gegenüber Coronaviren keine Aussage gemacht werden konnte. Vor diesem Hintergrund kam das deutsche Forscherteam zu dem Ergebnis, dass beim Einsatz reiner Wirkstoff-Lösungen folgende Konzentrationen eingesetzt werden müssen, um innerhalb einer Minute Coronaviren zu inaktivieren: Ethanol: 62-71 %, Wasserstoffperoxid: 0,5 % oder Natriumhypochlorit 0,1 %. Andere Wirkstoffe wie 0,05-0,2 % Benzalkoniumchlorid oder 0,02 % Chlorhexidindigluconat waren in den Studien weniger wirksam.

Fazit: Das Studienreview erlaubt keinen Rückschluss auf am Markt befindliche Produkte: Im Markt erhältliche Desinfektionsmittel sind häufig deutlich komplexer formuliert als reine Wirkstofflösungen in Wasser und sind auf die jeweiligen Anwendungsbedingungen optimiert. In bestimmten Rezepturen können z. B. auch geringe Mengen von Benzalkoniumchlorid enthalten sein und das Produkt ist dennoch aufgrund der gesamten Formulierung wirksam. Entscheidend für die Eignung eines verkehrsfähigen Flächendesinfektionsmittels zur Inaktivierung von SARS-CoV-2 ist daher nicht ein vorgegebener Wirkstoffgehalt, sondern immer der durch aktuelle Prüfmethoden und Normen dokumentierte Nachweis der begrenzten Viruzidie.

Quellen:

Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2. Stand 1.4.2020. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html (Letzter Zugriff am 07.04.2020)

Kampf G, Todt D, Pfaender S, Steinmann E: Persistence of coronaviruses on inanimate surfaces and its inactivation with biocidal agents. J Hosp Infect 104 (2020) pp 246-251. https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0195670120300463?via%3Dihub (Letzter Zugriff am 07.04.2020)

Was ist bei Einsatz und Aufbereitung von Medizinprodukten mit direktem Kontakt zum COVID-19-Patienten zu beachten?

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt alle Medizinprodukte, wie z. B. Stethoskope oder Elektroden, mit direktem Kontakt zu COVID-19-Patienten immer patientenbezogen einzusetzen.

Nach der Nutzung sind die Medizinprodukte zu desinfizieren. Beim Transport sollte darauf geachtet werden, dass die Transportbehältnisse geschlossen und außen desinfiziert sind. Zur Aufbereitung der Medizinprodukte sind bevorzugt thermische Desinfektionsverfahren anzuwenden. So bieten die thermischen Verfahren in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten laut RKI eine zuverlässigere Wirksamkeit, wie z. B. eine geringere Beeinträchtigung durch Restverschmutzungen.

Falls thermische Verfahren nicht möglich sind, empfiehlt das RKI den Einsatz von Desinfektionsmitteln mit nachweislich mindestens begrenzt viruzider Wirksamkeit.

Quellen:

Robert Koch-Institut, Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV-2, Stand 01.04.2020.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html ( Letzter Zugriff am 07.04.2020)

Robert Koch-Institut, Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten, 1. Oktober 2012.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Kommission/Downloads/Medprod_Rili_2012.html (Letzter Zugriff am 07.04.2020)

Wie können Wäsche und Textilien von COVID-19-Patienten sicher aufbereitet werden?

Wäsche und Textilien von COVID-19-Patienten können nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts mit einem desinfizierenden Wäschedesinfektionsverfahren gemäß RKI-Liste sicher aufbereitet werden.
In der Liste sind die unterschiedlichen Verfahren und Wirkstoffe beschrieben wie beispielsweise die erforderlichen Konzentrationen von Desinfektions- und Waschmitteln sowie Flottenverhältnis, Temperatur und Einwirkzeit. Zu beachten ist, dass die dafür eingesetzten Waschmaschinen die geforderten Parameter auch einhalten können. Das setzt voraus, dass die Waschmaschinen gemäß der Bedienungsanweisung betrieben, regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.
Als Taschentücher sollten bei COVID-19-Patienten Einwegtücher verwendet werden. In Bezug auf Betten und Matratzen werden wischdesinfizierbare Überzüge empfohlen.

Quellen:
RKI. Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren. Stand: 31. Oktober 2017 (17. Ausgabe). https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Desinfektionsmittel/Downloads/BGBl_60_2017_Desinfektionsmittelliste.pdf (Letzter Zugriff am 07.04.2020)

Empfehlungen des RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behandlung und Pflege von Patienten mit einer Infektion durch SARS-CoV 2.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Hygiene.html (Letzter Zugriff am 07.04.2020)

Welche Kriterien sind bei Besuchsregelungen während COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen zu beachten?

Grundsätzlich gilt: Ob und unter welchen Bedingungen eine Einrichtung Besuche zulässt, entscheidet die Einrichtung abhängig von der lokalen Situation, ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt.

Folgende Aspekte sind dabei generell zu berücksichtigen:

  • Soziale Kontakte sollten nicht über persönliche Besuche, sondern möglichst über Telekommunikation, wie z. B. Telefon, wahrgenommen werden.
  • Personen, die Anzeichen einer Erkältung zeigen, sollten der Einrichtung fernbleiben. Gleiches gilt für Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten.
  • Lässt eine Einrichtung Besuche zu, muss jeder Besuch registriert werden (Besuchername, Besuchsdatum, Name des besuchten Bewohners). Zudem sollte der Besuch zeitlich auf ein Minimum begrenzt sein und die Besucher über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert werden. Dazu gehören die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 bis 2 Metern zum Bewohner, das Tragen von Schutzkittel und Mund-Nasen-Schutz sowie das Desinfizieren der Hände beim Verlassend des Bewohnerzimmers.

Quelle:
Robert Koch-Institut, Prävention und Management von COVID-19 in Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, Empfehlungen für Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie für den öffentlichen Gesundheitsdienst, Stand: 14.04.2020. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Alten_Pflegeeinrichtung_Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile

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