Hygienemanagement // Personalschutz
07.04.2020

Wiederaufbereitung von Atemschutzmasken

Die Versorgungslücken bei Atemschutzmasken sind groß. Seit dem 01. April ist die Wiederaufbereitung zulässig. Das von der Bundesregierung empfohlene Verfahren klassifiziert Materialstandards und setzt auf Personalisierung um die Schutzfunktion zu gewährleisten.

Atemschutzmasken, die containerweise spurlos verschwinden, aus Kaffeefiltern geklebt oder im 3-D-Drucker in Heimarbeit hergestellt werden: Die Not macht erfinderisch, mancherorts auch kriminell. Mit ihrer Zulassung zur Wiederaufbereitung von medizinischen Schutzmasken vom 01. April will die Bundesregierung daher eine schnelle Übergangslösung schaffen bis ausreichend neue Atemschutzmasken auf dem Weltmarkt geordert werden können. Ziel des Wiederaufbereitungsverfahrens: Eine ausreichende Anzahl an Masken in den erneuten Einsatz zu bringen und das ohne Zugeständnisse an deren Schutzfunktion.

Zwar werden auch die Mund-Nasen-Schutzmasken knapp. In der direkten Versorgung von COVID-19-Patienten sind aber vor allem FFP2- und FFP3-Masken gefragt.

Die Empfehlungen zur Dekontamination von Atemschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3:

Thermische Dekontamination:

  • Für die Dekontamination von Atemschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 sieht die Empfehlung eine thermische Desinfektion bei 65°C bis 70°C über einen Zeitraum von 30 Min. vor.
  • Die Hitzeinaktivierung kann in Trockenschränken durchgeführt werden.

Bewertung der Materialbeständigkeit:

1. Hohe Wahrscheinlichkeit, dass Kontur bestehen bleibt und das Material sich nicht verändert:

  • Masken mit CE-Kennzeichen
  • Masken mit Zulassung der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

2. Masken, die vor der Wiederaufbereitung einem Schnelltest zur Temperaturbeständigkeit bei 70°C zu unterziehen sind:

  • Masken, die in den USA, Kanada, Australien oder Japan verkehrsfähig sind.

3. Masken, die vor der Wiederaufbereitung einem Test zur Temperaturbeständigkeit bei 70°C über 24 Stunden zu unterziehen sind:

  • Ankommende nicht CE-gekennzeichnete Masken


PDF Download der Checkliste



Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit. Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens. Papier des Krisenstabs unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA. 31.03.20

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